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Saatguterzeugung
Wenn die Grundsätze der Ernte sowie der Trocknung und Lagerung berücksichtigt wurden, ist das Fundament für qualitativ hochwertiges Saatgut gelegt. Die Aufbereitung sollte so schonend wie möglich erfolgen und Fallhöhen und Verrohrungen mit einem Höhenunterschied von über drei Metern auf kurzen Distanzen unbedingt vermieden werden. Beschädigungen der Samen können auf vielfältige Weise entstehen und sind mit dem bloßen Auge teils nicht zu erkennen. Hauptursachen für Beschädigungen sind:
- Sichter zur Getreidereinigung
- Fallhöhen von über 2 m auf Beton oder Metall,
- scharfkantige Gegenstände in den Aufbereitungsanlagen gegen die die Samen prallen,
- der Transport über Schnecken oder Becherelevatoren mit Becher- zu Gurtabständen in die sich die Lupinen hineinsetzen und gequetscht werden (TKM abhängig; siehe Abb. unten),
- die Aufbereitung bei Frost.
Das Ausmaß an Beschädigungen der Samen kann ein einfacher Quelltest liefern. Hierbei werden z.B. hundert Samen in lauwarmem Wasser eingelegt und nach ca. 30 Minuten auf Beschädigungen untersucht (siehe Bild unten). Samen mit Rissen nehmen in kurzer Zeit Wasser auf und beginnen zu quellen , sodass Beschädigungen und Haarrisse in der Samenschale hervortreten (links). Unbeschädigte Samen dagegen sehen runzlig aus und quellen deutlich langsamer (rechts).
Beschädigte Samen zeigen in Keimfähigkeitsuntersuchungen zum Teil ein anomales Wachstum der Keimlinge (siehe Abb. unten) und reduzieren dadurch die Keimfähigkeit der Saatgutpartien. In der Abbildung unten sind 7 Tage alte Lupinenpflanzen dargestellt, die einem Keimtest entstammen. Die Pflanze ganz rechts auf dem Bild zeigt ein normales gesundes Wachstum, mit einer gut entwickelten Wurzel. Daneben sind beispielhaft 6 anomal entwickelte Keimlinge dargestellt, die ein stark verzögertes Wachstum und deformierte Wurzeln aufweisen. Keimlinge mit diesem Wachstum werden nicht in die Keimfähigkeit mit einbezogen und als anomal gekennzeichnet.
Die Saatgutanerkennung unterliegt den zuständigen Landesbehörden. Bereits die Feldbestände müssen den Anforderungen der Saatgutverordnung entsprechen. Im speziellen wird bei den Lupinenarten zur und nach der Blüte auf den Befall mit Anthraknose besichtigt. Hohe Saatgutstufen, wie Basissaatgut und Vorstufen, werden bei der Anerkennung von Saatgutpartien nochmals mittels Labormethode auf Anthraknose untersucht. Z-Saatgutpartien werden ausschließlich nach Verdacht im Feldbestand nochmals im Labor untersucht.
Die Mindestanforderungen an Saatgutpartien für die Lupinenarten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: