Kurz auf den Punkt

Am 17.09.2025 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Stellungnahme Nr. 035/2025 mit dem Titel „Alkaloide und Allergien: Aktuelle Datenlage zu gesundheitlichen Risiken durch Lupinensamen in Lebensmitteln“. Die GFL begrüßt die neue Stellungnahme des BfR als wichtigen Beitrag zur Risikobewertung von Lupinen. Zugleich halten wir eine präzisere Einordnung einzelner Aussagen für wichtig, damit die öffentliche Kommunikation ausgewogen und nachvollziehbar bleibt. Unsere Einschätzung haben wir dem BfR übermittelt; die zentralen Punkte sind im Folgenden zusammengefasst.


Inhaltliche Kernaussagen des BfR – in Kürze

  • Die BfR-Stellungnahme Nr. 035/2025 vom 17.09.2025 bewertet gesundheitliche Risiken durch Chinolizidinalkaloide (QA) in Lupinensamen sowie Aspekte der Allergie (inkl. Kreuzreaktionen).
  • Hinweise auf Risiken bestehen nach BfR insbesondere bei nicht/ungeeignet entbitterten Rohwaren bzw. Produkten mit hohen QA-Gehalten.
  • Die Datenlage zu QA-Gehalten, Verzehrmengen und einzelalkaloidspezifischer Toxikologie ist lückenhaft; die Bewertung nutzt einen Gruppenansatz.
  • Akute Vergiftungen sind bislang selten dokumentiert.
  • Verweis auf besondere Achtsamkeit für bereits sensibilisierte Personengruppen.

Einordnung der GFL

Die GFL unterstützt eine evidenzbasierte Risikoaufklärung, betont jedoch, dass Warnhinweise stets von einer sachlichen Kontextualisierung begleitet werden müssen. Aus unserer Sicht sind folgende Punkte für eine ausgewogene und fachlich korrekte Kommunikation maßgeblich:

  1. Klare Differenzierung zwischen Süß- und Bitterlupinen
    In der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion werden in Deutschland ausschließlich Süßlupinen eingesetzt, deren niedriger Alkaloidgehalt genetisch determiniert ist. Bei Einhaltung qualitätssichernder Maßnahmen im Rahmen der Verarbeitung von Süßlupinen und normalen Verzehrmengen gelten daraus hergestellte Lebensmittel als gesundheitlich unbedenklich. Das Einhalten der qualitätssichernden Maßnahmen der Verarbeitung von Süßlupinen schließt also das Risiko aus, dass Süßlupinenchargen mit erhöhten Alkaloidgehalten oder unzweckmäßig bzw. unzureichend aufbereiteten Partien, ohne entsprechende Entbitterung in die Lebensmittelverarbeitung gelangen. Das Hauptrisiko besteht insbesondere bei Bitterlupinen – diese werden (mit Ausnahme der Saatgutvermehrung) für den Zwischenfruchtanbau genutzt und sind nicht für eine Nutzung in der Lebensmittelkette vorgesehen.
  2. Transparenz zu Datenlage und Wissenslücken
    Forschungsergebnisse, Daten- und Wissenslücken sind offen und verhältnismäßig darzustellen. Fehlende Informationen sollten gewichtet (Evidenzstärke) ausgewiesen werden, um Fehlinterpretationen und undifferenzierte Ableitungen zu vermeiden.
  3. Alltagsnahe Einordnung von Monitoring-Ergebnissen
    Ergebnisse zu direkt verzehrbaren Produkten aus Süßlupinen (z. B. Mehl, Schrot, Kaffeeersatz) benötigen stets eine Einordnung für typische Produkte und den normalen Verzehr. Einzel- und Maximalwerte ohne Kontext können irreführend sein.
  4. Toxikologische Ableitungen klar kennzeichnen
    Der pragmatische Gruppenansatz (Übertragung des toxischen Potenzials von Spartein auf die Summe der Chinolizidinalkaloide) ist mit methodischen Unsicherheiten behaftet (u. a. unterschiedliche Potenz/Toxikokinetik einzelner Alkaloide; begrenzte Human-/Tierphysiologische Daten). Entsprechende Aussagen sind als vorläufig zu kennzeichnen; der Forschungsbedarf sollte ausdrücklich benannt werden.
  5. Sachgerechte Allergie-Einordnung von Süßlupinenprodukten
    Für bereits sensibilisierte Personen (Allergiker) sind klare Hinweise und Vorsichtsmaßnahmen (inklusive Kennzeichnung) erforderlich – dies entspricht der allgemein gültigen Kennzeichnungspflicht. Für Nicht-Allergiker ist eine sachgerechte Allergie-Einordnung zu erwarten, um unnötige Verunsicherung zu vermeiden.
  6. Vergleich im Leguminosen-Spektrum
    Eine Einordnung gegenüber Erbse, Soja, Ackerbohne, Buschbohne, Erdnuss u. a. (einschließlich Allergenprofil und Allergiepotenzial) unterstützt Medien und Öffentlichkeit bei einer angemessenen Bewertung und beugt isolierten Alarmmeldungen vor.

Konsequenzen für Praxis und Mitglieder

  • Herstellung & Verarbeitung: Fortführung der dokumentierten Qualitätssicherung (Rohwarenprüfung, herstellungsbegleitende Kontrollen, Endproduktprüfung).
  • Anbau & Züchtung: Schwerpunkt auf Süßlupinensorten mit stabil niedrigen Alkaloidgehalten und homogenem Saatgut.
  • Kommunikation: In der externen Ansprache die Differenzierung von Süß- und Bitterlupinen sowie die Sicherheit überprüft hergestellter Süßlupinenprodukte deutlich herausstellen.

Weiteres Vorgehen der GFL

Die GFL hat das BfR um eine sichtbare Neugewichtung der Stellungnahme in den öffentlichkeitswirksamen Kurzformaten gebeten (Executive Summary, Infokästen, begleitende Pressemitteilung). Nach Rückmeldung des BfR werden wir diese Seite aktualisieren.

Ansprechpartner

Lupinenverein Vorstand